| Version | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 11.3 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
| Gewichtung | hohes Gewicht (3 Punkte) |
| Abwertung | keine Abwertung möglich |
| Bezieht sich auf | gesamten Webauftritt |
| Prüfschritt erfüllt | Es gibt keine spezielle Version für behinderte Besucher. |
Internetangebote sollen für alle zugänglich gestaltet sein. Spezielle Versionen für behinderte Besucher, zum Beispiel sogenannte Textversionen sind nicht erforderlich und nicht erwünscht.
Eine alternative Version für behinderte Besucher ist eine "Sonderlösung", die nicht der Definition von Gleichstellung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes entspricht.
Verbreitet sind sogenannte Textversionen für Blinde. Für Senioren, die große Schrift brauchen und mit der Maus nicht mehr klar kommen ist sie zum Beispiel keine Lösung.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Anmerkung:
Bei Seiten, die auf Informationsvermittlung zielen, sind übergreifende Textversionen nicht erforderlich. Bislang ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem eine seitenübergreifende, parallele Textversion zwingend erforderlich wäre.
Soweit auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Internetangebots nicht möglich ist, ist ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, dass äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Bei Verwendung nicht barrierefreier Technologien sind diese zu ersetzen, sobald aufgrund der technologischen Entwicklung äquivalente, zugängliche Lösungen verfügbar und einsetzbar sind.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#11-3
Die Nummerierung der BITV weicht bei diesem Checkpunkt ab von der Nummerierung der WCAG.
Die BITV-Bedingung zu Textversionen: 11.3
Der WCAG-Checkpunkt zu Textversionen: 11.4.
Wenn Sie auch nach besten Bemühungen keine zugängliche Seite erstellen können, stellen Sie einen Link auf eine alternative Seite bereit, die W3C-Technologien verwendet, zugänglich ist, äquivalente Information (oder Funktionalität) enthält und ebenso oft aktualisiert wird wie die nicht zugängliche (originale) Seite.
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-alt-pages
In diesem Prüfschritt geht es um seitenübergreifende alternative Textversionen. Solche übergreifende Textversionen sind in der Regel nicht erforderlich. Dagegen können alternative Versionen für bestimmte Elemente erforderlich und sinnvoll sein.
Accessibility of text-only websites: http://www.isolani.co.uk/articles/accessibilityOfTextOnlyWebsites.html
Grundsätzlich zielt die Verordnung darauf, Sonderlösungen für behinderte Menschen oder für einzelne Gruppen behinderter Menschen zu vermeiden. Die Erstellung eines Internetangebots, das für alle Benutzergruppen gleichermaßen uneingeschränkt nutzbar ist, hat Vorrang insbesondere vor einer "Nur-Text-Lösung" als Alternative zum eigentlichen Internetangebot, da eine solche Darstellung in erster Linie nur für bestimmte Benutzergruppen von behinderten Menschen, etwa für Benutzer von Braille-Zeilen oder Screen-Readern, Barrierefreiheit erreicht. Das Erstellen einer alternativen "Nur-Text-Lösung" ist nach der Bedingung Nr. 11.3 der Priorität I nur vorgesehen, soweit nach bestem Bemühen das eigentliche Internetangebot nicht barrierefrei gestaltet werden kann.
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass für Technologien, deren Einsatz unverzichtbar ist, noch keine barrierefreien Lösungen vorliegen, sondern erst noch entwickelt werden müssen. Für diese Ausnahmefälle wird die Möglichkeit eröffnet, bis zum Vorliegen barrierefreier Lösungen zeitweise, im Rahmen der technischen Gegebenheiten, ein alternatives Angebot, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält, anzubieten. Hierbei ist jedoch regelmäßig aktiv zu prüfen, ob aufgrund der technologischen Entwicklung barrierefreie Lösungen verfügbar und einsetzbar sind. Soweit die Prüfung das Vorliegen äquivalenter, barrierefreier Lösungen ergibt, sind die eingesetzten nicht barrierefreien Technologien umgehend zu ersetzen.
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/gesetze,did=103128.html
Entwickler von Inhalten sollten nur dann auf alternative Seiten zurückgreifen, wenn alle anderen Lösungen fehlschlagen, weil alternative Seiten im Allgemeinen seltener aktualisiert werden als "primäre" Seiten. Eine veraltete Seite kann genauso frustrierend sein wie eine, die nicht zugänglich ist, weil die Information auf der ursprünglichen Seite in beiden Fällen nicht zugänglich ist. Automatisch generierte alternative Seiten mögen zu einer häufigeren Aktualisierung führen, aber Entwickler von Inhalten müssen weiterhin darauf achten, dass die generierten Seiten jederzeit einen Sinn ergeben und dass Benutzer in der Lage sind, in einer Site zu navigieren, indem sie Links auf den primären Seiten, den alternativen Seiten oder beiden folgen. Bevor Sie auf alternative Seiten zurückgreifen, überdenken Sie das Design der Originalseite; sie zugänglich zu machen verbessert sie wahrscheinlich für alle Benutzer.
http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html
Die klassische Textversion hat zwei Merkmale:
In dem beschriebenen Fall ist das erste Merkmal vermutlich nicht erfüllt. Denn die beiden angebotenen Versionen sind gleichwertig, sie stehen nebeneinander. Ob das zweite Merkmal erfüllt ist, hängt davon ab, wie die beiden Versionen beschrieben werden. Es ist zum Beispiel nicht erfüllt, wenn die beiden Versionen "Flashversion" und "Text-Version" heißen.
(07.01.2004)
(07.01.2004)
Gestaltungsalternativen für unterschiedliche Benutzergruppen sind nützlich. Häufig werden zum Beispiel auch Versionen mit unterschiedlichen Schriftgrößen oder Farben angeboten. Der Benutzer kann die Versionen ausprobieren und die Version verwenden, die für seine Anforderungen am besten geeignet ist.
Aber was soll man sich denn unter einer Gestaltungsalternative für blinde Benutzer vorstellen? Das visuelle Erscheinungsbild ist für sie nicht relevant, entscheidend ist, dass der eigentliche Inhalt, also das, was sich in den verschiedenen CMS-basierten Versionen gerade nicht unterscheiden soll, vernünftig strukturiert und für die nichtvisuelle Nutzung aufbereitet ist.
Was soll also die Leistung einer CMS-basierten Textversion für Blinde sein? Entweder die Inhalte des Webauftritts sind so aufbereitet, dass sie auch ohne visuelle Wahrnehmung genutzt werden können. Dann ist die spezielle Textversion schlicht überflüssig. Oder die entsprechende Aufbereitung der Inhalte fehlt. Dann ist die spezielle Textversion nicht gleichwertig.
(07.01.2004)
Webauftritte, die komplett mit Flash realisiert worden sind, können sicher nur durch eine alternative Textversion hinreichend zugänglich gemacht werden. Andererseits stellt sich dann die Frage, weshalb nicht gleich besser geeignete Entwicklungsinstrumente eingesetzt worden sind. Bei Webauftritten, die auf Informationsvermittlung abzielen, wird es vermutlich keinen akzeptablen Grund geben für den durchgängigen Einsatz von Entwicklungswerkzeugen, die alternative Textversionen erforderlich machen.
(07.01.2004)