| Version | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 10.2 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | mittleres Gewicht (2 Punkte) |
| Abwertung | auf "schlecht zugänglich" |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Beschriftungen von Formularfeldern stehen vor den Eingabefeldern. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Formularfelder sind nicht vorhanden. |
Die Beschriftung von Formularelementen soll vor (das heißt links neben oder über) dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden. Nur die Beschriftung von Checkboxen und Radiobuttons kann (und sollte normalerweise) rechts neben dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden.
Screenreader verbinden Beschriftungen nach festen Regeln mit den Eingabefeldern von Formularen. Die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben für Formulare sorgt dafür, dass dabei nichts schief läuft.
Die Bedienung des Formulars wird durch die Einhaltung verbreiteter Regeln unterstützt und erleichtert. Der Benutzer ist mit der Anordnung der Formulare vertraut, er kennt sie bereits aus anderen Zusammenhängen.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Formularelemente enthält.
Bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beschriftungen korrekt positioniert sind.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#10-2
Sorgen Sie bei allen Formular-Kontrollelementen mit implizit zugeordneten Beschriftungen dafür, dass die Beschriftung korrekt positioniert ist, bis Benutzeragenten eine explizite Zuordnung von Beschriftung und Formular-Kontrollelement ermöglichen.
Die Beschriftung muss unmittelbar vor dem Kontrollelement in derselben Zeile stehen (was mehr als ein Kontrollelement mit Beschriftung pro Zeile gestattet) oder in der Zeile vor dem Kontrollelement (mit nur jeweils einer Beschriftung und einem Kontrollelement pro Zeile).
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-unassociated-labels