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Prüfschritt 12.4.1
Label mit Formularelementen verknüpft

Technische Angaben

Version Aktuell
BITV-Bedingung 12.4
Bewertungsalternativen ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar
Gewichtung geringes Gewicht (1 Punkt)
Abwertung keine Abwertung möglich
Bezieht sich auf einzelne Webseite
Prüfschritt erfüllt Beschriftungen in Formularen sind per Label mit dem zugehörigen Eingabefeld verbunden.
Prüfschritt nicht anwendbar Formularelemente sind nicht vorhanden.

Was wird geprüft?

Beschriftungen (Label-Tags) sollen über das entsprechende Markup (das For-Attribut) mit den Eingabefeldern verbunden sein, zu denen sie gehören.

Warum wird das geprüft?

Die Verwendung der HTML-Strukturelemente stellt sicher, dass der Aufbau einer Seite unabhängig von der Präsentation, auf einer abstrakten Ebene festgelegt und zugänglich ist.

Benutzer, die mit der vorgegebenen visuellen Präsentation der Elemente auf der Seite nichts anfangen können, finden sich dann trotzdem zurecht, oder sie können eine eigene, besser passende Präsentation anwenden.

Mögliche Anwendungen der Verknüpfung von Labeln über das vorgesehene Markup:

  • Der Screenreader liest die Beschriftungen vor, wenn der Benutzer durch die Formularelemente wandert.
  • Die Bezeichnung des aktiven Labels kann anders hervorgehoben werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Formulare enthält.

2. Prüfung

Mit beliebigem Browser:

  1. Seite mit Formular aufrufen
  2. Mit der Maus auf den Namen des Formularelements (Label) klicken und prüfen, ob der Cursor dadurch in das Eingabefeld springt.

Einordnung des Prüfschritts

Formulierung BITV:

Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.

http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#12-4

Deutsche Übersetzung der WCAG:

Ordnen Sie Beschriftungen explizit ihren Kontrollelementen zu.

Zum Beispiel: Verwenden Sie in HTML LABEL und sein "for"-Attribut.

http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-associate-labels

Fragen zu diesem Prüfschritt

Aktuelle Screenreader unterstützen Sprachwechsel oder die Verknüpfung des Labels nicht oder nur unzureichend. Warum ist es trotzdem wichtig, die entsprechenden Anforderungen jetzt schon einzuhalten?

Auch die Anbieter von Screenreadern folgen dieser Argumentation. Warum sollen sie Funktionen einbauen, die praktisch nicht zu gebrauchen sind, weil Webseiten die entsprechenden Markierungen nicht verwenden?

Beide Seiten müssen die Spezifikationen der WAI unterstützen, damit diese auch möglichst bald praktisch gelten.

(07.01.2004)

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