| Version | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 3.1 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
| Gewichtung | mittleres Gewicht (2 Punkte) |
| Abwertung | keine Abwertung möglich |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Schriftgrafiken werden nicht verwendet. |
Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden.
Schriftgrafiken können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
In der Regel nicht negativ bewertet werden grafische Schriften auf Logos oder in Fotos.
Soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden, um Informationen darzustellen.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#3-1
Wenn eine angemessene Markup-Sprache existiert, verwenden Sie Markup anstelle von Bildern, um Information darzustellen. Zum Beispiel: Verwenden Sie MathML für mathematische Gleichungen und Stylesheets, um Text zu formatieren und das Layout zu beeinflussen. Vermeiden Sie auch die Verwendung von Bildern zur Darstellung von Texten - verwenden Sie stattdessen Text und Stylesheets.
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-use-markup
Checkpunkt 3.1 der WCAG fordert generell die Verwendung von Markup anstelle von Bildern, um Informationen darzustellen. Als Beispiel wird MathML genannt. Wesentlich wichtiger ist allerdings die (ebenfalls angesprochene) Vermeidung der Nutzung von Bildern für Texte. In diesem Prüfschritt wird nur die Verwendung von Grafiken für Überschriften, "normalen" Fließtext und die Beschriftung von Bedienelementen berücksichtigt.
Using markup (and style sheets) where possible rather than images (e.g., a mathematical equation) promotes accessibility for the following
reasons:
-
Text may be magnified or interpreted as speech or
braille.
-
Search engines can use text information.
Quelle: http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/gls/g202.html
I'm not even sure how complete the Windows XP fonts' coverage of Indian languages is. (Note that, although some web sites suggest downloading the Word 2000 Unicode font and using it with Windows 98/IE, that's actually illegal, as the font is only licensed for use with MS Office; most people fail to read the click through licence agreement.)
If I wanted to target the Chinese community in England, I would estimate only 5 to 10% support for Unicoded material and only marginally more for
misrepresenting 8 bit fonts. In practice, for those with web access, English would be the language of choice, but if the content was, say, about the weekend school where I'm learning Chinese (they don't actually have a web site), they might want to produce Chinese for effect (they use hardcopy English and Chinese at the moment - most of the students are from Chinese families). I would think any Chinese web page they produced would have to be either entirely images or
in an image version and a proper text (Big5 on the wire, not Unicode) version in parallel.
Quelle: http://lists.w3.org/Archives/Public/w3c-wai-ig/2003OctDec/0017.html
Moderne Betriebssysteme stellen die Schriftzeichen aller verbreiteten Sprachen zur Verfügung. In aller Regel sind Schriftzeichen, mit denen ein möglicher Nutzer etwas anfangen könnte, auch installiert. Die grafische Darstellung von Schriftzeichen ist daher nur als zusätzliches Angebot sinnvoll.
Im BITV-Test wird nur geprüft, ob Text in Form von Text verfügbar ist. Zusätzliche grafische Angebote werden nicht berücksichtigt.
(28.09.2005)
Schriftgrafiken sollen nicht verwendet werden, weil die Darstellung des Textes dann nicht mehr flexibel ist. Bei abgebildeten Schriften, also zum Beispiel bei Fotos mit Ladenschildern sind Inhalt und Darstellung zusammengehörig. Dieser Prüfschritt ist also nicht anwendbar.
Davon ausgenommen sind allerdings Abbildungen, die wie Schriftgrafiken verwendet werden, also zum Beispiel als Überschriften dienen.
(09.06.2005)
In diesem Prüfschritt geht es um die Verwendung von grafischen Schriften für Texte, Überschriften und Bedienelemente. Das Firmenlogo ist nicht relevant, so lange es nicht (oder nur zusätzlich) als Überschrift oder Bedienelement eingesetzt wird.
(07.01.2004)
Sicher gibt es gute Gründe für den Einsatz von Schriftgrafiken. Der Einsatz von Schriftgrafiken ist aber auf der anderen Seite aus Sicht der Barrierefreiheit problematisch. Es muss also entschieden werden, ob das einheitliche Corporate Design wichtiger ist, als die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts. Wenn die barrierefreie Zugänglichkeit der im Webauftritt bereitgestellten Inhalte Priorität haben soll, wird es erforderlich sein, das Corporate Design anzupassen oder auf seinen durchgängigen Einsatz zu verzichten.
(07.01.2004)