| Version | bis 30.03.2005 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 13.4 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | hohes Gewicht (3 Punkte) |
| Abwertung | auf "schlecht zugänglich" |
| Bezieht sich auf | gesamten Webauftritt |
| Prüfschritt erfüllt | Das Webangebot zeigt dem Besucher, wo er sich gerade befindet. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Das Webangebot ist nicht informationsorientiert oder es besteht nur aus einer Seite. |
Das Webangebot zeigt dem Besucher, wo er sich gerade befindet.
Für die Orientierung in Webangeboten ist wichtig, dass der Besucher weiß, wo er sich gerade befindet.
Der Prüfschritt ist nur für informationsorientierte Webangebote anwendbar. Webangebote, auf die der Prüfschritt nicht anwendbar ist:
Bei Webangeboten von Unternehmen ist oft nicht deutlich, ob die Information oder die Selbstdarstellung im Vordergrund steht. Der Prüfschritt ist dann im Zweifel anwendbar.
Eine weitere Bedingung der Anwendbarkeit: das Webangebot enthält Seiten, die nicht direkt von der Startseite aus aufgerufen werden können.
Ausgehend von der Startseite das Webangebot erkunden:
Für die Erkundung unterschiedliche Navigationsmechanismen verwenden (Menüs, Direktlinks, Breadcrumb, Teaser oder Suche). Bei Webanwendungen dem vorgesehenen Ablauf folgen, dabei auch prüfen, wie die Anwendung auf falsche oder fehlende Eingaben des Benutzers reagiert. Jederzeit sollte klar sein, wo man gerade ist, weshalb man da gelandet ist und wie man wieder zurück kommt.
Die Prüfschritte des BITV-Tests bauen nicht aufeinander auf, die Reihenfolge ist beliebig. Es bietet sich aber an, die Prüfschritte zur Navigation im Zuge der Sichtung des Prüfgegenstandes zu bearbeiten. Aus der Bearbeitung von Prüfschritt 13.4.2 ergibt sich, ob eine Sitemap oder Orientierungshilfe hilfreich wäre. Dieser Prüfschritt (13.3.1) sollte sich anschließen.
Informationsorientierte Webangebote sind in der Regel hierarchisch aufgebaut. Aber auch wenn die Seiten zum Beispiel in einer Reihenfolge stehen, kommt es darauf an, dass der Benutzer sieht, welche Schritte er gemacht hat, um auf die aktuell angezeigte Seite zu kommen.
Umfangreiche Webangebote sind häufig zusammengesetzt aus weitgehend eigenständigen Teilbereichen. Oft ist dann nicht klar, ob ein Navigationselement sich auf das Gesamtangebot oder auf einen eigenständigen Teilbereich bezieht.
Aussagekräftige Dokumenttitel (13.2.1) können die Orientierung, insbesondere die Abgrenzung zu verwandten Angeboten unterstützen.
Bewertung als nicht oder teilweise erfüllt immer erläutern!
Formulierung der entsprechenden BITV-Bedingung und deutsche Übersetzung der WCAG: siehe Prüfschritt 13.4.1
Zwei Ergänzungen zum Verfahren sollen deutlich machen, wie der Prüfschritt auf Webanwendungen anzuwenden ist.
Im Abschnitt vor den "Indizien für klare Position im Webangebot:
Bei Webanwendungen dem vorgesehenen Ablauf folgen, dabei auch prüfen, wie die Anwendung auf falsche oder fehlende Eingaben des Benutzers reagiert.
Und im Anschluss an die "Indizien für klare Position im Webangebot:
Indizien für klare Position bei interaktiven Webangeboten:
- Im Ablauf vorgelagerte Seiten oder Ansichten werden angezeigt, die Startseite ist direkt verlinkt (zum Beispiel über einen breadcrumb).
- Vorgesehene Abläufe einschließlich Verzweigungen infolge von fehlerhaften Benutzereingaben sind deutlich.
- Schritte der vorgesehenen Benutzerinteraktion sind aussagekräftig benannt.
Wenn alle gängigen Browser und Screenreader Links auf die aktive Seite unterdrücken würde, dann müsste der Anbieter sich nicht mehr darum kümmern, die Anforderung würde dann entfallen.
(04.06.2007)