| Version | bis 30.03.2005 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 8.1 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | hohes Gewicht (3 Punkte) |
| Abwertung | auf "schlecht zugänglich" |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Für programmierte Objekte gibt es zugängliche Alternativen. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Programmierte Objekte sind nicht vorhanden. |
Für die Bedienung von programmierten Objekten sollen Alternativen zur Verfügung stehen, die genutzt werden können, wenn die programmierten Objekte nicht aktiviert sind.
Programmierte Objekte (Applets oder Objects) sind für Nutzer von verbreiteten Screenreadern nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. Eine zugängliche Alternative ist daher erforderlich.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn der Webauftritt programmierte Objekte mit informativen Inhalten enthält, die eine eigene Bedienschnittstelle haben (also zum Beispiel Links oder Schaltflächen enthalten).
Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#8-1
Machen Sie programmierte Elemente wie Scripts und Applets direkt zugänglich oder kompatibel mit assistiven Technologien [Priorität 1, wenn die Funktionalität wichtig und nicht an anderer Stelle verfügbar ist, sonst Priorität 2]
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-directly-accessible
Nach den "Techniken" der WCAG soll die Zugänglichkeit programmierter Objekte vorrangig durch eine HTML-basierte Alternative sichergestellt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, soll versucht werden, das programmierte Objekt direkt zugänglich zu machen:
If an applet (created with either OBJECT or APPLET) requires user interaction (e.g., the ability to manipulate a physics experiment) that cannot be duplicated in an alternative format, make the applet directly accessible.
Quelle: http://www.w3.org/TR/WCAG10-HTML-TECHS/#accessible-applets
Der BITV-Test folgt hier den HTML-Techniken. Damit ist auch die Forderung von Checkpunkt 6.3 weitgehend abgedeckt: die wesentlichen Funktionen und Inhalte des Webauftritts sollen auch verfügbar sein, wenn programmierte Objekte abgeschaltet oder nicht nutzbar sind. Im Sinne von Checkpunkt 8.1 schwächen wir diese Anforderung im BITV-Test allerdings ab: wenn ein alternativer, HTML-basierter Zugang nicht realisiert werden kann, ist die direkte Zugänglichkeit hinreichend.
Im Rahmen des BITV-Tests wird nur überprüft, ob die Seite genutzt werden kann, wenn programmierte Elemente nicht aktiviert sind. Die direkte Zugänglichkeit von programmierten Objekten wird nicht geprüft. Webauftritte, die sich in wesentlichen Bereichen auf programmierte Objekte stützen, können im BITV-Test daher unter Umständen nicht abschließend bewertet werden.
If an applet (created with either OBJECT
or APPLET) requires user interaction (e.g., the ability to manipulate a physics experiment) that cannot be duplicated in an alternative format, make
the applet directly accessible.
If an applet creates motion, developers should provide a mechanism for
freezing this motion (for an example, refer to [TRACE]).
Also, please refer to the next section for information about making
audio and video presentations accessible.
Quelle: http://www.w3.org/TR/WCAG10-HTML-TECHS/
Scripts, applets, and other non-HTML objects may not be accessible or may not
run on a particular user's system. An accessible alternative should exist in the HTML page in some fashion, at the minimum describing the function of the object, and desirably providing equivalent functionality.
Quelle: http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/gls/g115.html