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Prüfschritt 2.3.1
Helligkeitskontraste von Texten ausreichend

Technische Angaben

Version Aktuell
BITV-Bedingung 2.3
Bewertungsalternativen ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar
Gewichtung geringes Gewicht (1 Punkt)
Abwertung keine Abwertung möglich
Bezieht sich auf einzelne Webseite
Prüfschritt erfüllt Texte haben ausreichende Helligkeitskontraste.
Prüfschritt nicht anwendbar Texte sind nicht vorhanden.

Was wird geprüft?

Alle Texte der Seite sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben. Sie sollen auch für farbfehlsichtige Benutzer wahrnehmbar sein.

Warum wird das geprüft?

Wenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit ähneln, haben sie unter Umständen zu wenig Kontrast, wenn sie mit Schwarzweiß-Monitoren oder von Menschen mit verschiedenen Arten von Farbenschwäche betrachtet werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Text enthält.

2. Prüfung

  1. Sichtpüfung
  2. Im Zweifel die Hexadezimalwerte der Vorder- und Hintergrundfarbe mithilfe der Firefox-Extension ColorZilla ermitteln (Klick auf das Pipettensymbol links unten in der Statuszeile, dann Klick auf die zu prüfende Stelle, dann Rechtsklick auf das Pipettensymbol - und aus dem Kontextmenü den Hexadezimalwert in die Zwischenablage kopieren).
  3. Mit dem Colour Contrast Analyer prüfen, ob der Helligkeitsunterschied (difference in brightness) bei Fließtexten und Überschriften im Hauptinhaltsbereich über 125 und bei anderen Texten (zum Beispiel in Navigationsleisten, Nebenbereichen, im Fußbereich...) über 110 liegt.

3. Hinweise

  • Für die Bewertung soll nur der Helligkeitsunterschied, nicht aber die Farbdifferenz herangezogen werden!
  • Elemente, die unterschiedliche Zustände haben können, sollten immer ausreichend kontrastieren. Also zum Beispiel: auch die farblich hervorgehobene, aktuell ausgewählte Menüoption; auch in einer anderen Farbe dargestellte, besuchte Links. Für die Bewertung entscheidend ist der jeweils schlechtere Helligkeitskontrast.
  • Die einzige Ausnahme, weil hier der gezielte Wechsel zwischen den beiden Zuständen verhältnismäßig einfach ist: die Hervorhebung des Maus- oder Tastaturfokus. Hier soll zunächst geprüft werden, in welchem Zustand (im Fokus/nicht im Fokus) der Helligkeitskontrast besser ist. Dieser in Hinblick auf den Helligkeitskontrast bessere Zustand muss den allgemeinen Grenzwert erfüllen. Der Helligkeitskontrast des zweiten Zustande muss über 95 liegen.
  • Schwache Kontraste können zweckmäßig sein, sie können den Umgang mit einer Webseite erleichtern. Ein Beispiel dafür: Funktionen, die prinzipiell vorgesehen, aktuell aber nicht verfügbar sind, werden schwach kontrastierend dargestellt. Das ist akzeptabel, wenn das ausgeblendete Element für die Orientierung und Bedienung nicht erforderlich ist. Der Prüfschritt ist daher auf die Beschriftungen ausgeblendeter, deaktivierter Bedienelemente in der Regel nicht anwendbar.
  • Bei Bereichen, die mit Farbwechseln auf den Mauszeiger reagieren, kann die Option "Resample Last Location" genutzt werden, um auch den Farbwert im "Ruhezustand" zu ermitteln (Rechtsklick auf das Pipettensymbol, um das Kontextmenü aufzurufen, dort steht die Option "Resample Last Location" zur Verfügung).
  • Wenn Kontraste dünner Schriften zu prüfen sind, gegebenenfalls Schrift vergrößern und die Schriftenglättung ausschalten
  • Sollen die Farbwerte sehr kleiner Bereiche (feine Schriften oder kleine Icons) ermittelt werden, ist es unter Umständen einfacher, ein Screenshot zu machen und die leistungsfähigeren Zoom- und Pipettenwerkzeuge eines Bildbearbeitungsprogramms zu nutzen.
  • Für die Prüfung kommt als Werkzeug ebenfalls in Frage: Farbkontrast-Analyzer 1.0.

4. Bewertung

Die Bewertung der Helligkeitskontraste unterscheidet zwischen Haupttexten und sonstigen Texten: Als Haupttexte gelten alle "normalen" Passagen (meistens Fließtexte), einschließlich Überschriften. Alle anderen Texte - also Menüleisten oder andere Bedienelemente, aber auch Hervorhebungen einzelner Wörter innerhalb von Fließtexten - gelten als sonstige Texte.

Damit Prüfergebnisse zu Helligkeitskontrasten nachvollziehbar sind, werden genaue Angaben zu den gemessenen Elementen gebraucht. Es soll klar sein, für welches Element der Helligkeitskontrast als nicht ausreichend bewertet worden ist. Angegeben werden sollen

  • die Position des Elements auf dem Bildschirm,
  • die Aufgabe des Elements (zum Beispiel Menüleiste),
  • gegebenenfalls der Zustand, in dem das Element gemessen worden ist und
  • die beiden ermittelten Farbwerte.

Erfüllt:

  • Der Wert für den Helligkeitsunterschied zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe liegt für Haupttexte im Hauptinhaltsbereich über 125, für die sonstigen Texte über 110. Der Helligkeitskontrast des schlechteren Zustands des Maus- oder Tastaturfokus liegt über 95.

Einordnung des Prüfschritts

Formulierung BITV:

Texte sind so zu gestalten, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe auf einem Schwarz-Weiß-Bildschirm und bei der Betrachtung durch Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#2-3

Die BITV entspricht hier nicht den WCAG: In der BITV sind die Kontraste von Text als eigenständige Bedingung gefasst, die WCAG fassen dagegen Kontraste für Grafiken und Text in Checkpunkt 2.2 zusammen. Deutsche Übersetzung dieses Checkpunkts der WCAG: siehe Prüfschritt 2.2.1

Änderungen

31.05.2007 - Ergänzung eines Hinweises zu ausgeblendeten Elementen

Schwache Kontraste können zweckmäßig sein, sie können den Umgang mit einer Webseite erleichtern. Ein Beispiel dafür: Funktionen, die prinzipiell vorgesehen, aktuell aber nicht verfügbar sind, werden schwach kontrastierend dargestellt. Das ist akzeptabel, wenn das ausgeblendete Element für die Orientierung und Bedienung nicht erforderlich ist. Der Prüfschritt ist daher auf die Beschriftungen ausgeblendeter, deaktivierter Bedienelemente in der Regel nicht anwendbar.

31.05.2007 - Korrektur der Mindestanforderungen an den Maus- oder Tastaturfokus

Das aktuelle Prüfverfahren enthält folgenden Hinweis:

Die einzige Ausnahme, weil hier der gezielte Wechsel zwischen den beiden Zuständen verhältnismäßig einfach ist: die Hervorhebung des Maus- oder Tastaturfokus. Hier soll zunächst geprüft werden, in welchem Zustand (im Fokus/nicht im Fokus) der Helligkeitskontrast besser ist. Nur dieser in Hinblick auf den Helligkeitskontrast bessere Zustand wird bewertet.

Das ist nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass der Wechsel des Zustands (angesteuert / nicht angesteuert) per Maus relativ einfach ist. Per Tastatur ist der Wechsel der beiden Zustände aber umständlicher und unter Umständen nicht möglich. Damit das angesteuerte Element nicht mehr im Focus ist, muss der Benutzer das nächste oder das vorherige aktivierbare Element bewegen, das kann den im Browserfenster sichtbaren Bereich der Seite verschieben, im ungünstigen Fall befindet sich das im angesteuerten Zustand nicht lesbare Element nicht mehr im sichtbaren Bereich.

Deswegen soll eine Minimalanforderung an den Helligkeitskontrast des zweiten Zustandes festgelegt werden. Die Neuformulierung des zitierten Abschnitts:

Die einzige Ausnahme, weil hier der gezielte Wechsel zwischen den beiden Zuständen verhältnismäßig einfach ist: die Hervorhebung des Maus- oder Tastaturfokus. Hier soll zunächst geprüft werden, in welchem Zustand (im Fokus/nicht im Fokus) der Helligkeitskontrast besser ist. Dieser in Hinblick auf den Helligkeitskontrast bessere Zustand muss den allgemeinen Grenzwert erfüllen. Der Helligkeitskontrast des zweiten Zustande muss über 95 liegen.

Und die entsprechende Ergänzung der Definition von "Erfüllt":

Der Helligkeitskontrast des schlechteren Zustands des Maus- oder Tastaturfokus liegt über 95.

Quellen

siehe Prüfschritt 2.2.1

Fragen zu diesem Prüfschritt

Das Ergebnis der WAI-Formel entspricht oft nicht dem subjektiven Eindruck. Wie zuverlässig ist es?

Zwei Punkte sind hier zu beachten:

1. Der Helligkeitskontrast ist nur einer von drei Einflussgrößen für den Gesamtkontrast. Insofern ist klar, dass das Ergebnis für den Helligkeitskontrast nicht dem subjektiven Eindruck entspricht. Es soll gar nicht dem subjektiven Gesamteindruck entsprechen, denn schließlich geht es darum, ob die Helligkeitsunterschiede der Farben für sich genommen ausreichend kontrastieren. Wenn man normalsichtig ist, entspricht der subjektive Eindruck der Graustufenansicht dagegen schon eher dem Formelergebnis.

2. Farben benachbarter Flächen beeinflussen die Wahrnehmung, kleine und dünne Schriften erscheinen kontrastärmer, es gibt Überstrahleffekte, möglicherweise werden die Kontraste durch Schriftenglättung abgeschwächt. Die Formel berücksichtigt all diese Faktoren nicht. Zumindest wenn es um Texte geht, ist dies auch angemessen. Denn die genannten Einflüsse stehen nicht fest, sie hängen zum Beispiel von der gewählten Schriftgröße ab.

Für die Prüfung bedeutet das: Wer mit der formelbasierten Bewertung von Helligkeitskontrasten noch keine Erfahrungen hat, kann sich nicht auf seinen subjektiven Eindruck verlassen. Er muss die Formel fast auf alle Farbkombinationen anwenden.

(12.05.2005)

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© 2003 - 2007 DIAS GmbH | Impressum | letzte Änderung 10.08.2006

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