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Prüfschritt 3.4.1
Schriftgröße variabel

Technische Angaben

Version bis 14.09.2005 | Aktuell
BITV-Bedingung 3.4
Bewertungsalternativen ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar
Gewichtung mittleres Gewicht (2 Punkte)
Abwertung keine Abwertung möglich
Bezieht sich auf einzelne Webseite
Prüfschritt erfüllt Schriftgrößen sind auch im Internet Explorer skalierbar, das Layout ist auch mit großen Schriften nutzbar.
Prüfschritt nicht anwendbar Texte sind nicht vorhanden.

Was wird geprüft?

Die Größe von Schriften soll in relativen Maßangaben festgelegt sein. Das Layout soll auch mit großen Schriften gut benutzbar sein.

Warum wird das geprüft?

Benutzer sollen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Im Internet Explorer 6.0 ist das nur möglich, wenn die Schriftgrößen in relativen Einheiten festgelegt sind.

Die Skalierbarkeit der Schrift allein nützt nichts, wenn durch die großen Schriften das Layout nicht mehr benutzbar ist (etwa weil Inhalte abgeschnitten werden oder sich Zeilen überlappen).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Text enthält.

2. Prüfung

  1. Die Seite im Internet Explorer aufrufen. Bei einer Browserfenstergröße von 800x600 unter Ansicht > Schriftgrad die Schrift auf "Sehr groß" stellen.

  2. Überprüfen, ob sich die Größe von allen Schriften ändert.

    Wenn sich die Größe von einigen Schriften nicht ändert: Überprüfen, ob diese Schriften sehr groß sind. Sie sind sehr groß, wenn sie mindestens genauso groß sind, wie die größte der auf "sehr groß" skalierten relativ definierten Schriften.

  3. Falls die Seite Formulare mit Texteingabefeldern enthält: Text in ein Feld eingeben und prüfen, ob auch diese Schrift in der Größe anpassbar ist.

  4. Überprüfen, ob alle Texte noch sichtbar und lesbar sind. Sie sollen vollständig dargestellt werden, ohne dass es zu Überlappungen kommt oder dass Textteile abgeschnitten werden. Die Zeilenhöhe soll sich der Schriftgröße anpassen.

  5. Seite in Firefox aufrufen. Die Schrift bei einer Browserfenstergröße von 800x600 durch zweimaliges wählen von Ansicht > Schriftgrad > vergrössern (oder zweimaliges Drücken der Tastenkombination Strg + +) um zwei Stufen vergrößern und wie in Schritt 4. beschrieben prüfen.

3. Hinweise

  • Bei diesem Prüfschritt geht es nur um Textschriften. Ob grafische Schriften vorhanden sind, ist für die Bewertung nicht relevant.
  • Die Anpassung des Layouts an veränderte Schriftgrößen wird in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei select-Auswahlmenüs) erst nach dem Neuladen der Seite wirksam. Dies gilt nicht als Mangel, die Seite muss also im Zweifelsfall neu geladen werden.
  • Querscrollbalken sollen in diesem Prüfschritt nicht negativ bewertet werden.
  • Damit die Schrift in Texteingabefeldern im Internet Explorer skalierbar ist, muss im Stylesheet für die entsprechenden Elemente explizit eine relative Schriftgröße angegeben werden (zum Beispiel 1em oder 100%). Wird gar keine Angabe zur Schriftgröße gemacht, ist die Formularfeld-Schriftgröße im Internet Explorer nicht veränderbar.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Alle Schriften können vergrößert werden, es gibt keine Überlappungen oder abgeschnittene Textteile, die Zeilenhöhe passt sich der Schriftgröße an.

Einordnung des Prüfschritts

Formulierung BITV:

Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.

http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#3-4

Deutsche Übersetzung der WCAG:

Verwenden Sie relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der Markup-Sprache und Stylesheet-Property-Werten. Zum Beispiel: Verwenden Sie in CSS 'em' oder Prozentgrößen anstelle von absoluten Einheiten wie 'pt' oder 'cm'. Wenn absolute Einheiten verwendet werden, überprüfen Sie, ob die dargestellte Ausgabe brauchbar ist

http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-relative-units

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Verwendung von Schriftgrafiken: siehe Prüfschritt 3.1.1

Grenzen des BITV-Tests

Schriften sollten auch in der Voreinstellung, also ohne Veränderung mindestens eine bestimmte Größe aufweisen. Sehr kleine Schriften sind im IE unter Umständen auch nach der Vergrößerung nicht lesbar. Dies wird jedoch nicht geprüft.

Quellen

Links

Fragen zu diesem Prüfschritt

Die Vergrößerung der Schrift ist weniger wichtig, wenn die Ausgangsschriftgrößen der Webseite bereits groß genug sind. Sollte das nicht berücksichtigt werden?

Der BITV-Test berücksichtigt die tatsächlichen Schriftgrößen nicht, geprüft wird nur die Änderbarkeit. Für Seiten mit großen Ausgangsschriften (oder für Seiten, die in großen Schritten vergrößern) ist die Prüfanforderung also nicht so leicht zu erfüllen. Die Begründung:

Die BITV verlangt keine Mindestgröße für Schriften. Und was wichtiger ist: es gibt unterschiedliche Auffassungen zur der Frage, wie groß Ausgangsschriftgrößen sein sollen:

  • Idealerweise wären die Ausgangsschriftgrößen aller Webangebote ähnlich. Denn dann könnte jeder Benutzer in seinem Browser die für ihn passende Schriftgröße einstellen. Diese Einstellung müsste nicht geändert werden, sie wäre für alle Webangebote passend.
  • Sehr große Ausgangsschriften sind unter Umständen nicht gut zu nutzen. Und zwar auch für Benutzer, die große Schriften brauchen. Denn diese Benutzer haben ihren Computer oder ihren Browser meist schon so eingerichtet, daß Schriften größer dargestellt werden. Die extrem große Ausgangsschrift ist dann zu viel des Guten.

Die Orientierung an im Web üblichen Schriftgrößen ist also sinnvoll.

Aber auch große Ausgangsschriften sind vorteilhaft. Auch für Besucher, die nicht wissen, wie man die Schrift vergrößert, sind sie groß genug. Das betrifft übrigens nicht nur Internet-Neulinge, es kann jedem passieren: man ist unterwegs, der verfügbare Browser ist einem nicht vertraut oder er hat überhaupt keine entsprechenden Einstellmöglichkeiten.

Am besten ist es also, wenn sich Webangebote an der Obergrenze der im Web üblichen Schriftgrößen orientieren.

(28.06.2006)

Auf der Webseite gibt es Einstellmöglichkeiten für die Schrift, das Layout oder die Farben. Wie ist das zu bewerten?

Solche Einstellmöglichkeiten auf der Webseite berücksichtigt der BITV-Test nicht. Die Begründung:

Die entsprechenden Links oder Auswahllisten müssen ja selbst erst einmal gesucht und gefunden werden. Und zwar auf einer Seite, deren Schrift dem Besucher zum Beispiel zu klein ist. Für "normalsichtige" Besucher ist die Umstellung kein Problem, aber die brauchen sie ja nicht. Für Besucher, die auf größere Schrift oder andere Farben angewiesen sind, ist die entsprechende Browserfunktion besser geeignet.

(28.06.2006)

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