| Version | bis 30.05.2007 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 7.2 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein |
| Gewichtung | geringes Gewicht (1 Punkt) |
| Abwertung | auf "schlecht zugänglich" |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Auffällige blinkende oder sich bewegende Elemente sind nicht vorhanden. |
Ablenkung durch blinkende oder sich bewegende Elemente soll vermieden werden.
Viele Benutzer haben Schwierigkeiten, Seiten zu nutzen, die mit blinkenden oder sich bewegenden Elementen ausgestattet sind. Solche Elemente ziehen die Aufmerksamkeit des Benutzers auf sich. Der Benutzer kann sich möglicherweise nicht auf andere Elemente des Webauftritts konzentrieren.
In den meisten Browsern kann der Benutzer Blinken oder Bewegung bei Bedarf einfrieren (zum Beispiel durch Drücken der esc-Taste bei animierten GIFs oder durch Deaktivieren von Javascript bei Javascript-Tickern). Der gewöhnliche Besucher von Webseiten ist mit solchen Funktionen aber nicht vertraut. Entsprechende Schaltflächen auf der Seite sind normalerweise ebenfalls nicht geeignet, weil sie nicht auffällig genug sind oder als Teil der Werbung verstanden werden. Eine bessere Lösung: die Bewegung hört nach einer festgelegten Zeitspanne von selbst auf.
Flackernde Bildschirmelemente können bei Nutzern mit photosensitiver Epilepsie Anfälle auslösen.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den blinkenden oder sich bewegenden Inhalten um Werbung oder um redaktionelle Inhalte handelt.
Werbebanner werden häufig in kurzen Abständen ausgewechselt. Wenn eine Kopie der zu prüfenden Seite registriert worden ist, gilt der Zustand der Originalseite im Moment der Anlage der Kopie. Wenn in der Kopie die Werbeeinblendung fehlt oder nicht blinkt, muss dies (als Anmerkung zur Kopie) vermerkt werden.
Wenn die Seite flackernde Elemente enthält, wird das Gesamtergebnis der Prüfung abgewertet. Flackern wird dadurch hervorgerufen, dass die Farbe oder das Muster einer Fläche pro Sekunde mindestens 4 mal wechselt.
Demoseite: http://ncam.wgbh.org/richmedia/media/flicker_demo.html
Blinkender Inhalt ist zu vermeiden.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#7-2
Der Prüfschritt deckt auch Bedingung 7.1 der BITV ab:
Bildschirmflackern ist zu vermeiden.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#7-1
Bis Benutzeragenten eine Kontrolle über das Blinken ermöglichen, vermeiden Sie es, Inhalt blinken zu lassen (d.h. die Präsentation regelmäßig zu ändern, z. B. ab- und einzuschalten).
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-avoid-blinking
Der Prüfschritt deckt auch Checkpunkt 7.1 der WCAG ab:
Vermeiden Sie Bildschirmflackern, bis Benutzeragenten dem Benutzer eine Kontrolle über das Flackern ermöglichen.
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-avoid-flicker
Die Bedingungen 7.2 und 7.3 der BITV sind nicht gut voneinander abgegrenzt. Einerseits bezieht sich die Abgrenzung auf die Art der Veränderung (Blinken, Bewegung), andererseits auf den Gegenstand (bewegte Inhalte). In typischen Fällen (blinkende Werbung, Laufschrift eines Nachrichtentickers) ist dies unproblematisch. Es gibt aber auch andere Kombinationen, zum Beispiel blinkende Inhalte. Daher folgt die Abgrenzung der Prüfschritte 7.2.1 und 7.3.1 nicht der Abgrenzung der BITV:
In Prüfschritt 7.2.1 geht es darum, dass Elemente den Benutzer durch Blinken oder durch auffällige Bewegung ablenken. Der Benutzer wird zum Beispiel am Lesen eines Artikels durch eine daneben angeordnete, blinkende oder sich auffällig bewegende, seine Aufmerksamkeit ablenkende Werbung gehindert.
Im Prüfschritt 7.3.1 geht es dagegen um Elemente, die (weil sie sich bewegen oder weil sie blinken) dem Benutzer selbst nicht zugänglich sind. Das häufigste Beispiel dafür ist der Nachrichtenticker.
Blinkende oder sich bewegende Werbung fällt also nur unter Prüfschritt 7.2.1. Denn ob sie selbst zugänglich ist, wird im BITV-Test nicht geprüft. Sie kann den Benutzer aber ablenken, also den Zugang zu anderen Inhalten behindern.
Blinkende oder sich bewegende Texte des redaktionellen Teils fallen dagegen immer unter Prüfschritt 7.3.1. Wenn sie blinken oder die Bewegung auffällig ist, sie also die Aufmerksamkeit des Benutzers auf sich ziehen, fallen sie zusätzlich unter Prüfschritt 7.2.1.
Some screen readers for the blind are unable to read blinking text. They may get "stuck" on the text and read it repeatedly, or they may freeze the entire computer system
Quelle: http://bobby.watchfire.com/bobby/html/en/gls/g4.html
A flickering or flashing screen may cause seizures in users with photosensitive epilepsy and content developers should thus avoid
causing the screen to flicker. Seizures can be triggered by
flickering or flashing in the 4 to 59 flashes per second (Hertz)
range with a peak sensitivity at 20 flashes per second as well as
quick changes from dark to light (like strobe
lights).
Quelle: http://www.w3.org/TR/WCAG10-CORE-TECHS
Anmerkung: Menschen mit photosensitiver Epilepsie können Anfälle erleiden, ausgelöst durch Flackern oder Aufblitzen im Bereich von 4 bis 59 Hertz (höchste Empfindlichkeit bei 20 Hertz) oder durch schnelle Wechsel von Dunkel nach Hell.
Quelle: http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#gl-movement