| Version | bis 08.02.2006 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 6.3 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | hohes Gewicht (3 Punkte) |
| Abwertung | auf "schlecht zugänglich" |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Auch ohne Skripte können alle wesentlichen Funktionen und Inhalte genutzt werden. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Skripte sind nicht vorhanden. |
Nach Abschalten von Skripten soll die Seite weiterhin funktionsfähig sein. Die wesentlichen Inhalte sollen weiterhin vorhanden sein, Navigations- und Formularelemente sollen funktionieren. Von Skripten erzeugte Inhalte müssen durch ein gleichwertiges alternatives Angebot zugänglich gemacht werden. Browser, die keine Skripte verarbeiten, werten den NOSCRIPT-Bereich aus. Hier kann ein Link zu einem gleichwertigen Inhalt angeboten werden.
Screenreader haben Schwierigkeiten mit Skripten. Auch ältere Browser können Skripte unter Umständen nicht verarbeiten. In vielen Institutionen werden Skripte aus Sicherheitsgründen abgeschaltet.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Skripte enthält.
Beispiele für unproblematische, unterstützende Verwendung von Skripten:
Beispiele für problematische Verwendung von Skripten:
Prüfen, ob die ausgefallenen Funktionen und Inhalte auf andere Weise verfügbar gemacht werden, etwa durch einen Link auf ein gleichwertiges Angebot (Textversion für einzelne Seite oder Funktion).
Es muss sichergestellt sein, dass mittels Markup-Sprachen geschaffene Dokumente verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte deaktiviert sind.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#6-3
Sorgen Sie dafür, dass Seiten verwendbar sind, wenn Scripts, Applets oder andere programmierte Objekte abgeschaltet sind oder nicht unterstützt werden. Ist dies nicht möglich, stellen Sie äquivalente Information auf einer alternativen zugänglichen Seite bereit.
Zum Beispiel: Sorgen Sie dafür, dass Links, die Scripts auslösen, funktionieren, wenn Scripts abgeschaltet sind oder nicht unterstützt werden (Verwenden Sie zum Beispiel nicht "javascript:" als Ziel eines Links). Wenn es nicht möglich ist, die Seite ohne Scripts verwendbar zu machen, stellen Sie ein Text-Äquivalent mit dem NOSCRIPT-Element bereit oder verwenden Sie ein Server-seitiges Script anstelle eines Client-seitigen oder stellen Sie eine alternative zugängliche Seite bereit gemäß Checkpunkt 11.4
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-scripts
Webauftritte müssen auch dann in allen wesentlichen Funktionen und Inhalten zugänglich sein, wenn Skripte und programmierte Objekte ausgeschaltet sind. Das ist eine sehr weitgehende Anforderung, auch verglichen mit Bedingung 8.1, die unter bestimmten Umständen auch die direkte Zugänglichkeit von programmierten Objekten akzeptiert.
Dieser Prüfschritt zu Bedingung 6.3 ist auf Skripte beschränkt. Geprüft wird, ob alle wesentlichen Funktionen und Inhalte eines Webauftritts auch bei ausgeschaltetem Javascript zugänglich sind. Die Prüfung der Zugänglichkeit von Applets oder anderen programmierten Objekten ist dagegen dem Prüfschritt 8.1.1 zugeordnet.
Content
developers must ensure that pages are accessible with scripts turned
off or in browsers that don't support scripts.
-
Avoid creating content on the fly on the client. If a
user's browser does not handle scripts, no content will be generated
or displayed. However, this is different than displaying or hiding
already existing content by using a combination of style sheets and
scripting; if there is no script, then the content is always shown.
This also does not rule out generating pages on the fly on the
server-side and delivering them to the client.
-
Avoid creating links that use "javascript" as
the URI. If a user is not using scripts, then they won't be able to
link since the browser can't create the link content.
Quelle: http://www.w3.org/TR/WCAG10-HTML-TECHS
Der Prüfschritt verlangt nicht, dass die Seite ohne JavaScript genau so genutzt werden kann, wie mit JavaScript. Es wird auch nicht verlangt, dass das Webangebot ohne JavaScript genau so einfach genutzt werden kann. Zum Beispiel ist klar: Seiten müssen häufiger vom Server neu geladen werden, wenn Eingabeprüfungen nicht per JavaScript im Browser durchgeführt werden können.
(09.05.2005)
Nein, das ist nicht der Fall. Mit Javascript kann man zum Beispiel die Auswahl von Optionen oder das Ausfüllen von Formularen vereinfachen. Wenn das ohne JavaScript genau so gut zu machen wäre, dann hätte JavaScript keine Existenzberechtigung.
Es ist auch nicht immer sinnvoll, die Bedienung mit und ohne JavaScript aneinander anzugleichen. Zum Beispiel kann man mit JavaScript Menus konstruieren, die den direkten Sprung auf tief in der Hierarchie des Webauftritts verborgene Seiten ermöglichen. Ein Besucher, der ohne JavaScript arbeitet, sollte aber nicht gezwungen werden, sich durch Hunderte von Links hindurchzuarbeiten. Die mehrstufige Auswahl ist für ihn besser geeignet, es ist also in Ordnung, wenn über JavaScript angezeigte Untermenus für ihn nicht verfügbar sind.
(25.04.2005)
Die Bereitstellung unterschiedlicher Stylesheets ist erwünscht. So lange nicht alle Browser den Wechsel des Stylesheets unterstützen, ist eine entsprechende Javascript-Funktion sinnvoll. Clientseitige Alternativen gibt es nicht. Der Wechsel des Stylesheets über Javascript wird daher nicht negativ gewertet.
(07.01.2004)
Auch moderne Screenreader können Javascript nicht oder nur eingeschränkt verarbeiten. Javascript-Funktionen, die beim Laden der Seite ausgeführt werden sind in der Regel unproblematisch. Der Screenreader muss diese Funktionen nicht selbst auswerten. Er kann dem Browser ihre Auswertung überlassen und dem Nutzer das Ergebnis dieser Auswertung vorlesen.
(07.01.2004)